Grenzwerte von Heizungen
Seit dem 01.11.2004 dürfen alle Heizungen die Grenzwerte der Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) endgültig nicht mehr überschreiten. Bis dahin müssen viele ältere Heizungsanlagen ausgetauscht worden sein. Die Abgasverluste Ihrer Heizung werden vom Schornsteinfeger überprüft. Die Werte dazu finden Sie in Ihrem Schornsteinfegerprotokoll. Wer klug ist, modernisiert schon früher und profitiert von vielen finanziellen Vorteilen.