Der Energiepass - ein Gütesiegel für Immobilien

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind...

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Solartechnik in Ein- und Mehrfamilienhäuser

Da diese Form der Energie immer wichtiger und auch für den Endverbraucher interessanter und finanzierbarer wird, werden wir Sie zukünftig über neue Techniken rund um die Solarenergie informieren.

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Fragen rund um den Energieausweis

Was sagt der Energieausweis aus?
Im Energieausweis wird die Energieeffizienz einer Immobilie beurteilt. Der Ausweis enthält Aussagen über den Energiestandard eines Gebäudes und darüber hinaus enthält er Modernisierungstipps über Energieeinsparpotentiale.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich? In welcher Form kann er ausgestellt werden?
Gesetzlich besteht noch nicht die Notwendigkeit für einen Energieausweis. In der zum 1.10.2007 in Kraft tretenden neuen Energieeinsparverordnung sind die Details für den Energieausweis festgelegt:

Bis 1. Oktober 2008 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude.

Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem 1.10.2008 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.

Ab 1.10.2008 besteht dann die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.

Erst nach dem 01.07.2008 müssen Gebäudeeigentümer den Energieausweis erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude (Nichtwohngebäude). Es gelten, je nach Baujahr des Gebäudes, Übergangsfristen.

Für Neubauten werden ohnehin schon Energiebedarfsausweise erstellt die nach Inkrafttreten der EnEV 2007 durch Energieausweise ersetzt werden. Bei öffentlichen Gebäuden (über 1.000 m²) soll laut EU-Richtlinie der Energieausweis an einer gut sichtbar und öffentlich zugänglichen Stelle angebracht werden.

Jetzt kann der Energieausweis beim Kauf, Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie für die Käufer oder Mieter ein wichtiges Beurteilungskriterium darstellen. Der Energieausweis besitzt seine Gültigkeit für die Dauer von 10 Jahren.