Energieausweis
Energieausweiss bei Neubau und im Bestand
Ab 2008 muss nach der "EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen ein "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ausgestellt werden. Die nationale Umsetzung der Richtlinie soll mit der anstehenden Novellierung der Energieensparverordnung (EnEV) erfolgen.
Der Energiepass - ein Gütesiegel für Immobilien
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.
Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Die wichtigsten Kenndaten des Energiepasses
Der Energiepass dokumentiert alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben:
- Angaben des Primärenergiebedarfs
- Einteilung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse (A bis I)
- Gebäudeinformationen wie Gebäudetyp, Baujahr, Wohneinheiten etc.
- Qualität aller Außenhüllen des GEbäudes = Dämmeigenschaften
- Anlagenaufwandszahl (Effizienz der Wärme- und Warmwassererzeugung), CO2-Emissionen
- Endenergiebedarf (Gas, Öl, Strom)
- Modernisierungstipps zur Einsparung von Energiekosten und gleichzeitiger Wertsteigerung der Immobilie
Informationen zum Energiepass erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und auf der speziellen Gebäudeenergiepass-Seite.